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ORGANISATORISCHES

Organisatorisches Ergotherapie Elisabeth Baumgartner

Schritt 1: Terminvereinbarung

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder Fragen haben kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail.

Schritt 2: Verordnung

Ich bin Wahltherapeutin. Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt. Auf dieser muss neben Ihren persönlichen Daten und der medizinischen Diagnose, die Anzahl und die Dauer der Therapieeinheiten angeführt werden (z.B. „10 x Ergotherapie à 45 min bei Elisabeth Baumgartner, BSc).

Um eine anteilige Refundierung der Therapiekosten durch die Krankenkasse sicher zu stellen, muss diese Verordnung vor Beginn der Therapie chefärztlich bewilligt werden.

Für eine präventive Behandlung sowie Beratung ist keine Verordnung notwendig. Die Kosten dafür sind selbst zu tragen.

Schritt 3: Erstkontakt

In der ersten Therapieeinheit stehen das Gespräch, die Befundung, Zielsetzung und der anschließende Behandlungsbeginn im Vordergrund. Bitte bringen Sie dafür Ihre (bewilligte) Verordnung und alle relevanten Befunde mit.

 

Schritt 4: Behandlung

Wir arbeiten gemeinsam an den gesteckten Zielen. Wichtig ist, erworbene Inhalte bestmöglich umzusetzen und erlernte Übungen in den Alltag zu integrieren, um einen nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten.

 

Schritt 5: Behandlungsabschluss

Nach Beendigung der Behandlungsserie bekommen Sie eine Honorarnote ausgehändigt. Der eingetragene Betrag ist auf das angeführte Konto zu überweisen.

Schritt 6: Kostenrefundierung

Damit Sie eine anteilige Kostenrefundierung in Anspruch nehmen können, reichen Sie den bewilligten Verordnungsschein zusammen mit der ausgestellten Honorarnote und der Einzahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

 

Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben besteht die Möglichkeit, je nach Vertrag, die restlichen Kosten erstattet zu bekommen.

Ablauf

Hausbesuche

Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu mir in die Praxis kommen können, biete ich auch Hausbesuche an. Die Kosten dafür werden refundiert, sofern der Hausbesuch auf der Verordnung angeführt und von der Krankenkasse bewilligt wurde.

Tarife

Einzelbehandlung à 60 Min. - € 87

Einzelbehandlung à 45 Min. - € 71

Einzelbehandlung à 30 Min. - € 55

Hausbesuchszuschlag ab € 25 (je nach Entfernung)

 

Diese Tarife enthalten keine Umsatzsteuer, da medizinische Leistungen gemäß § 6 Abs. 1/Z UStG umsatzsteuerbefreit sind.

Terminabsage

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie spätestens 24 Stunden vorher Bescheid zu geben. Bitte beachten Sie, dass bei einem nicht abgesagten Termin die freigehaltene Therapiestunde verrechnet werden muss. Dafür besteht keine Refundierungsmöglichkeit bei der zuständigen Krankenkasse.

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